Die Maklerprovision ist das Honorar eines Immobilienmaklers, das beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch Verbraucher seit Dezember 2020 höchstens zur Hälfte auf den Käufer entfallen darf.
Beauftragen Verkäufer und Käufer den Makler gemeinsam, müssen sie die Provision in gleicher Höhe tragen. Die Höhe ist gesetzlich nicht festgelegt, regional aber üblich geregelt.
Allgemeine Information, keine Anlage- oder Finanzberatung.