Notarkosten sind die Gebühren für die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags und die Abwicklung des Eigentumsübergangs.
Sie richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und liegen zusammen mit den Grundbuchkosten meist bei rund 1,5 bis 2 % des Kaufpreises. Ein Notar ist beim Immobilienkauf in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.
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