Das Grundbuch ist ein öffentliches Register beim Amtsgericht, in dem Eigentümer, Lasten und Rechte an Grundstücken verzeichnet sind.
Erst die Eintragung im Grundbuch macht den Käufer zum Eigentümer. Auch die Grundschuld, mit der die Bank ihr Darlehen sichert, wird dort in Abteilung III eingetragen.
Allgemeine Information, keine Anlage- oder Finanzberatung.