Die Auflassungsvormerkung ist ein Eintrag im Grundbuch, der den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung sichert, bevor er als Eigentümer eingetragen ist.
Sie verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie zwischenzeitlich an Dritte verkauft oder belastet. Der Notar veranlasst sie in der Regel unmittelbar nach der Beurkundung.
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