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    Glossar: Baufinanzierung einfach erklärt

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    Nach § 489 BGB können Darlehensnehmer einen Immobilienkredit mit fester Zinsbindung nach zehn Jahren mit einer Frist von sechs Monaten kündigen. Praktisch relevant ist das bei einer Zinsbindung von mehr als zehn Jahren.

    Die zehn Jahre rechnen ab dem vollständigen Empfang des Darlehens. Die Kündigung ist kostenlos, es fällt also keine Vorfälligkeitsentschädigung an.

    Verwandte Begriffe

    • Zinsbindung
    • Vorfälligkeitsentschädigung
    • Umschuldung
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    Allgemeine Information, keine Anlage- oder Finanzberatung.