Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Entschädigung, die eine Bank verlangen darf, wenn ein Darlehen vor Ende der Zinsbindung vorzeitig zurückgezahlt wird.
Sie gleicht den Zinsschaden der Bank aus. Zulässig ist sie nur unter bestimmten Voraussetzungen, etwa wenn ein berechtigtes Interesse wie der Verkauf der Immobilie vorliegt. Die Höhe ist gesetzlich begrenzt und sollte nachgerechnet werden.
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